Monatsinfo

Meldepflicht für Kryptowerte

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, relevante Transaktionen dem Bundezentralamt für Steuern zu melden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die Anbieter übermitteln ihre Daten elektronisch mithilfe eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Datensatz jüngst veröffentlicht.

Die in den jeweiligen Mitgliedstaaten ab 2026 gemeldeten Daten tauschen die Länder innerhalb der EU automatisch aus, erstmals im Jahr 2027.

Innerhalb Deutschlands regelt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz zudem die Weiterleitung der Transaktionsdaten an die Landesfinanzbehörden. Ein Abgleich etwaiger Krypto-Gewinne mit den in Steuererklärungen angegebenen Einkünften soll so ohne Weiteres möglich sein.

Wenn Sie Fragen zu diesen Informationen haben, rufen Sie mich gerne an:
Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Im­pres­sum © 2022 Al­le Rech­te, ins­be­son­de­re das Ver­lags­recht, al­lein beim Her­aus­ge­ber DA­TEV eG, 90329 Nürn­berg (Ver­lag). Die In­hal­te wur­den mit grö­ß­ter Sorg­falt er­stellt, er­he­ben kei­nen An­spruch auf ei­ne voll­stän­di­ge Dar­stel­lung und er­set­zen nicht die Prü­fung und Be­ra­tung im Ein­zel­fall. Die ent­hal­te­nen Bei­trä­ge und Ab­bil­dun­gen sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt. Die Ver­wen­dung der In­hal­te und Bil­der im Kon­text die­ser Man­dan­ten­Mo­nats­in­for­ma­ti­on er­folgt mit Ein­wil­li­gung der DA­TEV eG

Wenn Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, senden wir unseren Mandanten gerne die komplette Broschüre zu – bitte kontaktieren Sie uns gerne per Mail Mandanteninfos@steuerberater-juergensen.de. Sie wollen keine Broschüre verpassen? Geben Sie uns Bescheid und wir senden Ihnen automatisch die Broschüren zu.