Schnee schippen, Steuern senken

Schnee räumen, Streugut besorgen, Heizkosten im Blick behalten: Der Winter bringt für viele Betriebe zusätzliche Ausgaben mit sich. Was im Alltag jedoch schnell als notwendiges Übel hingenommen und abgehakt wird, ist steuerlich oft mehr wert als gedacht.

Denn viele winterbedingte Kosten zählen zu den Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn – vorausgesetzt, sie werden korrekt erfasst und zugeordnet. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für den Winterdienst, Streumaterial oder höhere Energiekosten in betrieblich genutzten Räumen.

Unser Tipp: Belege sammeln, betriebliche Nutzung sauber trennen und frühzeitig prüfen lassen, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können. Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.