Die gesetzliche Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2024 endete am 31. Dezember 2025. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat jetzt mitgeteilt, dass es vor Mitte März 2026 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird.
Auch in den Vorjahren hatte das BfJ die Frist verschoben bzw. faktisch verlängert. Laut BFJ ist dies nun letztmalig möglich. Unternehmen sollten die Unterlagen dennoch zeitnah einreichen, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden.