Seit Jahresbeginn beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat nun beschlossen, den Mindestlohn auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 stufenweise anzuheben. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat bereits angekündigt, der Bundesregierung vorzuschlagen, die Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.
Neue Minijob-Grenze
Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze, da diese an den Mindestlohn gekoppelt ist. Aktuell liegt die Grenze bei 556 Euro im Monat.
Die Minijob-Grenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das Beschäftigte bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielen. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.
Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich ab dem 1. Januar 2026 eine Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (13,90 Euro × 130 ÷ 3). Ab dem 1. Januar 2027 sind es dann 633 Euro.