Monatsinfo

Berufliche Nutzung des Privatwagens trotz Dienstwagen möglich

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass Angestellte die tatsächlichen Kosten pro gefahrenem Kilometer geltend machen können, wenn sie auf Dienstreisen ihren privaten Pkw nutzen – selbst dann, wenn ihnen ihr Betrieb einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den sie grundsätzlich für dienstliche und private Fahrten nutzen dürfen (Az. 9 K 183/23).

Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den beruflichen Einsatz des Privatfahrzeugs im konkreten Fall nachweisen. Eine generelle Angemessenheitsprüfung der Nutzung entfällt – auch wenn ein Dienstwagen vorhanden ist.

Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI R 30/24).

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